[BRAK] Am 01.03.2007 das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG – BGBl I 2007, S. 179 ff.) in Kraft getreten. Das ElGVG beinhaltet in Artikel 1 das Telemediengesetz (TMG). In diesem werden die bisher im Bundesrecht (Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz) und Landesrecht (Mediendienste-Staatsvertrag) geregelten wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste unter dem Begriff „Telemedien“ zusammengeführt. Die Pflichtangaben, die in § 6 TDG geregelt waren, sind nunmehr in § 5 TMG zu finden. Das Teledienstegesetz ist gleichzeitig mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes außer Kraft getreten. An der Regelung sind nur redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.