Am 22.07.2006 hatte die Rechtsanwaltskammer Bamberg turnusmäßig zu einer gemeinsamen Vorstandssitzung der drei bayerischen Kammern eingeladen. Dabei wurde zunächst beschlossen, für die neu in Kraft tretenden Fachanwaltschaften Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht gemeinsame Fachausschüsse der drei Bayerischen Kammern einzurichten. Anschließend wurde umfassend das Verhältnis BRAK/DAV erörtert. Dabei wurde deutlich gemacht, dass ein besserer Kontakt zu den örtlichen Anwaltsvereinen gepflegt werden soll. Ein Konflikt zwischen beiden Organisationen schadet nach Auffassung der drei Kammervorstände den Belangen der Anwaltschaft. Weiter wurde die Anwendung der Neuregelung der berufsrechtlichen Werbevorschriften in § 7 BORA diskutiert. Insbesondere wurde festgehalten, dass noch nicht abschließend geklärt werden könne, ob und inwieweit Spezialisierungszusätze auch in den Bereichen zulässig sind, in denen Fachanwaltsbezeichnungen bestehen. Nach übereinstimmender Meinung kann jedoch eine Benennung als Spezialist allenfalls für Teilgebiete einer Fachanwaltschaft, nicht aber für deren gesamten Bereich zulässig sein (Unzulässig also: Spezialist für Verwaltungsrecht/Arbeitsrecht/Steuerrecht usw.) Die Rechtsanwaltskammer München stellte darüber hinaus das Modell eines Vertrauensanwalts vor. Als weiterer Punkt wurde eine gemeinsame Ausbildungsinitiative für Rechtsanwaltsfachangestellte beschlossen, die sich an die Mitglieder richten und eine vermehrte Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bewirken soll. Bezüglich der von der Kammer Nürnberg thematisierten Schließung der juristischen Fakultät an der Universität Erlangen wurde eine Resolution der drei bayerischen Kammern verabschiedet. Die nächste gemeinsame Vorstandssitzung der drei bayerischen Kammern ist 2008 in Nürnberg geplant.