Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs

Die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts teilt mit, dass die bayerische Sozialgerichtsbarkeit als erste Gerichtsbarkeit in Bayern den elektronischen Rechtsverkehr für Streitverfahren eröffnen wird.

Voraussichtlich können schon ab 01.07.2013 alle Verfahrensbeteiligten beim Bayerischen Landessozialgericht in München und Schweinfurt sowie beim größten Sozialgericht Bayerns, dem Sozialgericht München, Schriftsätze in elektronischer Form einreichen und empfangen. Bis 01.01.2014 soll auch an den Sozialgerichten Augsburg, Bayreuth, Landshut, Nürnberg, Regensburg und Würzburg der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht werden.

Alle notwendigen Informationen über die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr werden nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung auf der Homepage des Bayerischen Landessozialgerichts (www.lsg.bayern) und der EGVP-Homepage (www.egvp.de) veröffentlicht und sind dort auch für Bürgerinnen und Bürger jederzeit abrufbar.

Die Verordnung über den elektrischen Rechtsverkehr in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit befindet sich derzeit noch im Stadium der EU-Notifizierung. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und  Frauen geht jedoch davon aus, dass in diesem Verfahren keine Einwendungen erhoben werden und die Verordnung zum 01.07.2013 in Kraft treten kann.