Bundesrat lässt Geldwäschebekämpfungsgesetz passieren

[BRAK] Nachdem der Bundestag am 17.03.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung verabschiedet hatte, beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.04.2011 das neue Gesetz passieren zu lassen.

Durch die Neuregelung soll die Möglichkeit der Selbstanzeige nach § 371 AO eingeschränkt werden. Ziel ist es, künftig zu verhindern, dass die Selbstanzeige als Teil einer Hinterziehungsstrategie missbraucht wird. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Einschränkungen kritisiert. Die Selbstanzeigeregelungen in ihrer bisherigen Form hätten dazu geführt, dass eine große Zahl von Steuerpflichtigen wieder steuerehrlich geworden ist. Davon hätte die Staatskasse in enormem Umfang profitiert. Das allein wäre Grund genug, so die BRAK, die Regelung beizubehalten.