[BRAK] Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundestag seinen Tätigkeitsbericht 2009/2010 vorgelegt. Darin gibt er zahlreiche Empfehlungen zum zukünftigen Umgang mit sensiblen Daten – angefangen vom Schutz der elektronischen Identität über technische Vorrichtungen zum Schutz von Daten bis hin zur Vorratsdatenspeichern. Hier wiederholt er seine grundsätzliche Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung und spricht sich für das so genannte „Quick-freeze-Verfahren“ aus, bei dem die Telekommunikationsunternehmen von den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet werden können, Telekommunikationsdaten von der Löschung auszunehmen (Einzufrieren). Eine anlasslose Speicherung von Daten würde bei diesem Verfahren nicht erfolgen. Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten würde ein solches Verfahren das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten einerseits und den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des informationellen Selbstbestimmungsrechts andererseits auf einem für beide Seiten akzeptablen Niveau zum Ausgleich bringen.