[BRAK] Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (BT-Drs 17/4182) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs 17/5067 (neu)) verabschiedet. Durch die Neuregelung soll die Möglichkeit der Selbstanzeige nach § 371 AO eingeschränkt werden. Ziel ist es, künftig zu verhindern, dass die Selbstanzeige als Teil einer Hinterziehungsstrategie missbraucht wird. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Einschränkungen kritisiert. Die Selbstanzeigeregelungen in ihrer bisherigen Form hätten dazu geführt, dass eine große Zahl von Steuerpflichtigen wieder steuerehrlich geworden ist. Davon hat die Staatskasse in enormem Umfang profitiert. Das allein wäre Grund genug, so die BRAK, die Regelung beizubehalten.
Entsprechend den Vorschlägen des Finanzausschusses geht das jetzt beschlossene Gesetz sogar noch über die Einschränkungen des Regierungsentwurfes hinaus. Die strafbefreiende Wirkung wird danach auf Hinterziehungsbeträge bis zu 50.000 Euro begrenzt und an die fristgerechte Nachentrichtung der hinterzogenen Steuer gebunden. Für die Hinterziehungstatbestände, die dieses Volumen übersteigen, soll von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn neben Steuern und Zinsen eine freiwillige Zahlung i.H.v. 5 % der jeweiligen einzelnen verkürzten Steuern geleistet wird.