[BRAK] Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht (BT-Drs 17/4431), der die Möglichkeit, eine Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, wieder aufheben soll. Mit diesem Gesetzentwurf kommt die SPD-Bundestagsfraktion der Forderung der Anwaltschaft nach, § 522 Abs. 2 und 3 ZPO gänzlich abzuschaffen (vgl. Stlln. der BRAK 38/2010).
Der seit Dezember 2010 vorliegende Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht hingegen lediglich die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die bisher unanfechtbaren Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO vor.
Zur Begründung ihrer Gesetzesinitiative führt die SPD-Bundestagsfraktion an, ein Vergleich der Zurückweisungsquoten habe ergeben, dass in den einzelnen Bundesländern in sehr unterschiedlichem Ausmaß von der Möglichkeit des Zurückweisungsbeschlusses Gebrauch gemacht werde. Diese unterschiedlichen Zurückweisungsquoten ließen es fraglich erscheinen, ob die in der ZPO vorgesehene Möglichkeit des unanfechtbaren Zurückweisungsbeschlusses noch rechtsstaatlichen Anforderungen entspreche.
In der Gesetzesbegründung wird darüber hinaus betont, dass zu bedenken sei, dass eine mündliche Verhandlung die Möglichkeit biete, Missverständnisse auszuräumen und eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Vgl. zu diesem Thema auch die Presseerklärung der BRAK v. 24.11.2010