Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung

[BRAK] Am 15.12.2010 haben die Präsidenten von der BRAK und dem DAV den von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeiteten Katalog für Strukturänderungen und -verbesserungen des RVG der Bundesjustizministerin übergeben. Bei der Übergabe im BMJ machten BRAK und DAV deutlich, dass es nach der letzten strukturellen Änderung der Rechtsanwaltsvergütung zum 01.07.2004 und der letzten linearen Anpassung der Gebühren zum 01.07.1994 nunmehr an der Zeit ist, eine weitere Anpassung vorzunehmen. DAV und BRAK sind sich einig, dass das Anpassungsvolumen 15 % betragen muss und sich aus strukturellen Änderungen und einer linearen Anpassung der Gebühren zusammensetzen sollte. Sie wiesen die Bundesjustizministerin auch darauf hin, dass es nicht bei strukturellen Änderungen bzw. Ergänzungen des RVG belassen werden darf, sondern dass auch eine lineare Anpassung der Gebühren dringend erforderlich ist. Lesen sie die gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV v. 16.12.2010.