68. Deutscher Juristentag in Berlin

[BRAK] Vom 21. bis 24.09.2010 hat der 68. Deutsche Juristentag in Berlin stattgefunden. Einen Überblick über das Fachprogramm  finden Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.djt.de.

In der Abteilung Berufsrecht wurde das Thema „Die Zukunft der Freien Berufe zwischen Deregulierung und Neuordnung“ diskutiert. Die Beratungen sind durch ein Gutachten von Prof. Kämmerer (Thesen zum Gutachten) vorbereitet worden. Eine Kurzfassung dieses und aller anderen Gutachten finden Sie in der Beilage von Heft 22/2010 der NJW. Die Diskussion wurde zudem u. a. durch ein Referat des BRAK-Vizepräsidenten Dr. Krenzler eingeleitet (Thesen der Referenten). Positiv an den Beschlüssen der Abteilung Berufsrecht ist der Grundkonsens, dass durch Änderungen des Berufsrechts keinesfalls die dem Gemeinwohlinteresse dienenden Grundpflichten der Unabhängigkeit, der Verschwiegenheit und des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen zur Disposition gestellt werden dürfen. Hinsichtlich einzelner Themen wie z.B. zur Organisationsform oder zum Gesellschaftsrecht fällt indes auf, dass die große Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer ganz überwiegend am Status quo festhalten möchte. Die von der BRAK getragenen Vorschläge zur Erweiterung des Katalogs sozietätsfähiger Berufe  in § 59a Abs. 1 BRAO zumindest auf Angehörige anderer reglementierter freier Berufe mit gleicher Verschwiegenheitsstufe und zur Zubilligung der freien Wahl der Organisationsform (auch der GmbH & Co KG) fanden beispielsweise keine Mehrheit. Die Abteilung sprach sich darüber hinaus für die Beibehaltung der Mindestgebühren, gegen die weitere Öffnung für Erfolgshonorare, für eine sanktionierte Fortbildungspflicht und für die Beibehaltung des Verbots der Fremdkapitalbeteiligung aus. Dies entspricht der Position der BRAK.

Die Abteilung Zivilrecht beschäftigte sich mit der Frage „Ist unser Erbrecht noch zeitgemäß?“. Lesen Sie hierzu die Thesen der Referenten sowie die Thesen zum Gutachten. Die Beschlüsse hierzu finden Sie hier.

In der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht ging es um die Fragestellung „Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich im Hinblick auf die Zunahme neuer Beschäftigungsformen und die wachsende Diskontinuität von Erwerbsbiographien?“. Lesen Sie auch die Thesen zum Gutachten sowie die Thesen der Referenten. Die Abteilung sprach sich u. a. für einen einheitlichen allgemeinen Mindestlohn aus. Die Beschlüsse finden Sie hier.

Die Abteilung Strafrecht ging der Frage nach, ob das Beschleunigungsverbot eine Umgestaltung des Strafverfahrens erfordert und diskutierte insbesondere über die Verständigung im Strafverfahren, die Fristsetzung für Beweisanträge sowie über die Beschränkung der Verfahrensgarantien. Lesen Sie die Thesen zum Gutachten von Prof. Kudlich und Thesen der Referenten, zu denen die Generalbundesanwältin Harms und RA Dr. Thomas gehörten. Die Teilnehmer setzten sich für eine zügige Durchführung des Strafverfahrens ein. Die Beschlüsse finden Sie hier.

Die Abteilung öffentliches Recht hatte das Thema „Neue Religionskonflikte und staatliche Neutralität – Erfordern weltanschauliche und religiöse Entwicklungen Antworten des Staates?“ auf der Tagesordnung (Thesen zum Gutachten, Thesen der Referenten). Die Beschlüsse erhalten Sie hier.

Die Abteilung Wirtschaftsrecht befasste sich mit der Finanzmarktregulierung. Man sprach sich überwiegend für die Vorschläge aus (Thesen zum Gutachten, Thesen der Referenten) und sieht nun den Gesetzgeber in Bezug auf „corporate governance“- Regelungen als gefordert an. Die Beschlüsse hierzu finden Sie hier.