Änderung des Umwandlungsgesetzes

[BRAK] Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 10/2010 zu dem Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes des BMJ geäußert. Die Neuregelung sieht Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Durch den Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2009/109/EG, die am 22.10.2009 in Kraft getreten ist, umgesetzt werden. Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und muss daher bis zum 30.06.2011 angepasst werden. Durch den Entwurf ist eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll, geplant. Unter anderem sollen Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Weg bereitgestellt werden können. Darüber hinaus soll durch die Reform die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten. Der Referentenentwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes greift im Wesentlichen die BRAK-Stellungnahme-Nr. 44/2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments (Ratsdokument 13548/08) vom November 2008 auf. Darüber hinaus macht die BRAK in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 10/2010 noch weitere ergänzende Anmerkungen.