Videokonferenztechnik

[BRAK] Der Bundesrat hat am 12.02.2010 aufgrund des Antrages des Landes Hessen (BR-Drucks 902/09) den Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren beschlossen (BR-Drucks 902/09 [Beschluss]). Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 20.12.2007 beschlossenen Fassung (BR-Drucks. 643/07 [Beschluss]) zum Inhalt. Ziel der Neuregelung ist es, die Möglichkeiten der Nutzung von Videokonferenztechnik in den gerichtlichen Verfahrensordnungen zu erweitern. Durch eine Neufassung von § 128a ZPO soll das Gericht von dem Erfordernis entbunden werden, das Einverständnis aller Parteien zum Einsatz von Videokonferenztechnik einzuholen und der Einsatz auf ein Antragserfordernis reduziert werden. Entsprechende Regelungen sind in der FGO, der VwGO und dem SGG vorgesehen. Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt.