Wachstumsbeschleunigungsgesetz

[BRAK] Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ist am 30.12.2009 im BGBl. I 2009, 3950ff. verkündet worden. Ein Großteil der Neuregelungen ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetztes, des Grunderwerbssteuergesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes sowie Artikel 14, der die Anwendung des Artikel 3 des Erbschaftssteuerreformgesetzes regelt, sind am 01.01.2010 in Kraft getreten. Die Änderung des Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetzes betreffen insbes. die Wertermittlung in § 13a ErbStG, der die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften regelt, sowie die Steuersätze in § 19 ErbStG.