[BRAK] Am 03.08.2009 ist das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren im BGBl. I 2009, S. 2353 ff. verkündet worden. Das Gesetz ist am 04.08.2009 in Kraft getreten. Dadurch wird die gängige Praxis in Strafverfahren erstmals durch Regelungen zu Verfahren, Form, Inhalt und Rechtsfolgen von Verständigungen gesetzlich geregelt. Nunmehr sind Absprachen zwischen den Beteiligten im Rahmen von Hauptverhandlungen möglich, die erforderliche Transparenz wird durch umfangreiche Mitteilungs- und Dokumentationspflichten gewährleistet. Auch das auf einer Absprache beruhende Urteil muss die Schwere der Tat und den Umfang der Schuld des Angeklagten in gebührendem Umfang berücksichtigen. Das Abrücken des Gerichts von einer einmal getroffenen Vereinbarung ist nur unter sehr engen Bedingungen möglich. Die Möglichkeit des Rechtsmittelverzichts bei Urteilen, die auf einer Verständigung beruhen, besteht nicht, so dass das Urteil vollumfänglich durch Rechtsmittel überprüfbar bleibt.