[BRAK] Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil v. 19.05.2009 entschieden, dass auch für ausschließlich beruflich eingesetzte PC’s mit Internetzugang Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. Der Kläger, der Rechtsanwalt ist, konnte sich nicht mit der Argumentation durchsetzen, dass in seiner Kanzlei der internetfähige PC nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt werde. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Lesen Sie die BayVGH-Pressemitteilung v. 19.05.2009