Reform des Kontopfändungsschutzes

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundestag hat am 23.04.2009 den Regierungsentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Durch die Neuregelung wird ein sog. Pfändungsschutzkonto eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages, unabhängig davon aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. In Zukunft haben somit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 24.04.2009. Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden Sie unter www.bmj.de/p-konto. Die BRAK hatte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2008 zu dem Gesetzesvorhaben geäußert.