Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat am 06.03.2009 dem vom Bundestag am 12.02.2009 beschlossenen Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BR‑Drs. 128/09(B)) zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, das bestehende Versorgungsausgleichsrecht dahingehend zu reformieren, dass eine verfassungsmäßig gerechte und ausgeglichene Aufteilung der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung etc. ermöglicht wird. Zu dem Entwurf des Gesetzes hatte sich die BRAK zuletzt in der BRAK‑Stellungnahme Nr. 12/2008 positioniert.