[BRAK] Der Bundesrat hat sich entschieden, den Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur rückwirkenden und unveränderten Wiedereinführung der ungekürzten Entfernungspauschale (BR‑Drs. 147/09), dem das Saarland sowie der Freistaat Thüringen beigetreten sind, nicht in den Bundestag einzubringen. Durch den Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.