Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundeskabinett hat am 14.01.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten beschlossen. Lesen Sie hierzu die BMJ- Pressemitteilung v. 14.01.2009. Die Neuregelung sieht die Schaffung von zwei neuen Straftatbeständen vor (§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und § 91 StGB – Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten (GVVG) geäußert und die vorgesehenen Straftatbestände aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Die BRAK sieht die Verlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich an.