Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 45/2008 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BR-Drucks. 700/08) Stellung genommen. Darin begrüßte die BRAK, dass der vorgelegte Entwurf nun die grundsätzliche Anwendung der VwGO in gerichtlichen Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen sowie des VwVfG für außergerichtliche Verfahren vorsieht. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die BRAK bereits im Jahre 2001 unterbreitet. Auf Zustimmung stieß auch der ebenfalls von der BRAK angestoßene Vorschlag zur Einführung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Die BRAK möchte mit dieser neuen Einrichtung die der anwaltlichen Selbstverwaltung immanente Verantwortung gegenüber dem Verbraucher wahrnehmen und diesem ein bürgerfreundliches und transparentes Verfahren bieten. Die BRAK sprach sich jedoch gegen die vorgesehene Verkleinerung des Anwaltssenats beim BGH aus. Dieser soll künftig nur noch aus fünf Mitgliedern, nämlich einem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Mitgliedern des BGH und zwei Rechtsanwälten als Beisitzern, bestehen. Den Vorsitz soll nicht mehr der Präsident des BGH, sondern ein vom Präsidium bestimmter Vorsitzender Richter führen. Angesichts der mit dem Gesetzentwurf verbundenen Zulassungsberufung zum Anwaltssenat (vgl. § 112e BRAO-E), die zu einer deut­lichen Entlastung des Senates und insbesondere der mündlichen Verhandlungen führen wird, sieht die BRAK nicht die Notwendigkeit, die seit 1878 bestehende, der besonderen Stellung der Anwaltschaft gerecht werdende Sonderregelung zu beseitigen.

Die BRAK hatte sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 17/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht geäußert.