[BRAK] Der Bundesrat nahm am 19.09.2008 zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BR-Drs. 548/08) Stellung BR-Drs. 548/08 (Beschluss). Mit dem Gesetzentwurf soll der im geschäftlichen Verkehr zunehmenden Bedeutung von Auskunfteien sowie dem Einsatz sog. Scoringverfahren Rechnung getragen werden. Scoringverfahren sind mathematisch-statistische Verfahren zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person ein bestimmtes Verhalten zeigen wird. Um bestehende Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, soll eine neue Vorschrift regeln, unter welchen Voraussetzungen Angaben über eine Forderung an Auskunfteien übermittelt werden dürfen. Weiter wird ein spezieller Erlaubnistatbestand für die Übermittlung personenbezogener Daten über die Begründung, ordnungsgemäße Durchführung und Beendigung von bestimmten Bankgeschäften geschaffen. Des Weiteren werden die Voraussetzungen für die Durchführung von Scoringverfahren festgesetzt.