[BRAK] In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2008 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes (BR-Drs. 663/07) begrüßt die BRAK die Zielsetzung des Entwurfes, sie kritisiert jedoch dessen inhaltliche Ausgestaltung. Kritikpunkte sind, dass das Pfändungsschutzkonto nicht ausreichend gegen Missbräuche gesichert ist. Ferner hat die Ausgestaltung des Pfändungsschutzkontos schwerwiegende Auswirkungen auf dessen Funktionsfähigkeit. Die kontokorrentmäßige Verrechnung der dem Kontoinhaber gegen die Bank zustehenden Ansprüche auf Herausgabe des Erlangten mit dem der Bank aus der Ausführung von Verfügungen des Kontoinhabers entstandenen Aufwendungsersatzansprüchen wäre nach der Konzeption in Höhe des dem Kontoinhaber zustehenden pfändungsfreien Grundbetrags nicht mehr möglich. Weiterhin wird auf das Regressrisiko hingewiesen, das den Kreditinstituten durch die Prüfpflichten, die ihnen durch den Gesetzentwurf auferlegt werden, droht.