[BRAK] Das hessische Justizministerium stellte auf der CEBIT das Online-Klageverfahren vor, das im Pilotverfahren am Landgericht Limburg a.d. Lahn angelaufen ist. Das Online-Klageverfahren eröffnet die Möglichkeit, eine Klage elektronisch einzureichen und die Vorschusskostenrechnungen elektronisch an Anwälte zu übermitteln. Der Arbeitsablauf wird zudem dadurch vereinfacht, dass Zahlungen über das Internet angewickelt werden können. Lesen Sie auch die Pressemitteilung des Hessischen Justizministeriums v. 04.03.2008.
Die BRAK begrüßt das hessische Pilotprojekt. Die BRAK spricht sich seit langem dafür aus, den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) zur Arbeitserleichterung bei der Anwaltschaft und bei den Gerichten zu fördern. Bereits der Zehn-Punkte-Plan der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und -verbände der Rechtsanwälte und Notare zur „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ aus dem Jahre 2006 verfolgt das Ziel, den Verbreitungsgrad des elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland zu steigern.
Bislang ist insbesondere das elektronische Mahnverfahren ein Erfolg. Die BRAK möchte darüber hinaus die Akzeptanz der rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation zwischen Justiz und Anwaltschaft steigern, wozu der Einsatz von zertifizierten Signaturkarten unerlässlich ist. Eine solche wird z.B. von der Bundesnotarkammer in Kooperation mit der BRAK an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte herausgegeben.