BFH ruft wegen Pendlerpauschale das BVerfG an

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesfinanzhof (BFH) ruft wegen der sog. Pendlerpauschale das BVerfG an (BFH-Beschluss v. 10.01.2008 – VI R 17/07). Nach Ansicht des BFH ist die Versagung des Werbungskostenabzugs von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungswidrig. Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetz 2007 (BGBl. I 2006, S. 1652ff.) insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommenssteuerliche Bemessungsgrundlage mindern. Die Bundesregierung wird trotz des BFH-Beschlusses an der Neuregelung der Pendlerpauschale festhalten (vgl. BMF-Pressemitteilung-Nr. 3/2008 v. 23.01.2008).