[BRAK] In der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 30 v. 11.10.2007 begrüßt die BRAK die vom Bundestag am 11.10.2007 verabschiedete Neuregelung des Rechtsberatungsrechts. Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/3655) in geänderter Fassung (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/6634)) an. Die ursprünglichen Regelungen über die berufliche Zusammenarbeit von Anwälten und den Angehörigen anderer Berufe (§ 5 Abs. 3 RDG-E, § 59a BRAO-E) sind gestrichen worden. Weitere Änderungen wurden in Bezug auf die Legaldefinition des Begriffes der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG-E und in Bezug auf die Regelungen zur Zulässigkeit rechtsdienstleistender Nebenleistungen (§ 5 Abs. 1 RDG-E) vorgenommen. Schließlich wurde ein Bußgeldtatbestand aufgenommen (§ 20 RDG-E).