Sicherstellung in internationalen Strafverfahren

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 08.08.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2003/577/JI des Rates v. 22.07.2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismittel in der Europäischen Union beschlossen. Durch diese Neuregelung soll die Sicherstellung von Gegenständen im Rahmen von grenzüberschreitenden Strafverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 08.08.2007.