Strafverschärfung für extremistische Gewalttaten

BRAK Logo[BRAK] Die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt wollen im Rahmen einer Bundesratsinitiative durch Änderungen im Strafgesetzbuch erreichen, dass rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe einer Tat bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. Dazu sind Änderungen der §§ 46, 47 und 56 StGB vorgesehen. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Justizministeriums Brandenburg v. 15.08.2007.