Wahlrechtsmittel

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat berät am 06.07.2007 über einen Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holsteins (BR-Drs. 438/07) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Wahlrechtsmittels in die Strafprozessordnung. Durch die Einführung des Wahlrechtsmittels soll das Strafverfahren beschleunigt und gestrafft werden. Dieses Anliegen ist bereits mehrfach in Gesetzgebungsverfahren der letzten zwei Legislaturperioden eingebracht worden und gescheitert. Zuletzt ist die Einführung eines Wahlrechtsmittels durch die 77. JuMiKo im Juni 2006 vorgeschlagen worden (vgl. Beschluss zu TOP I.2 „Große Justizreform – Funktionale Zweigliedrigkeit“). Zu solchen Überlegungen hatte sich die BRAK bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2005 (S.21) sehr kritisch geäußert.