[BRAK] Die BRAK ist in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 28/2007 zum Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE „Rechtsanspruch auf Mieterberatung für Menschen mit geringem Einkommen“ (BT-Drs. 16/5247) darauf eingegangen, dass ein Anspruch auf Mieterberatung insofern nicht gesetzlich festgeschrieben werden muss, als dass er mit dem System der Beratungshilfe bereits vorliegt. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass fundierter und qualifizierter Rechtsrat von den Rechtsanwälten erwartet werden kann und Rechtsberatungsaufgaben nicht auf Vereine oder soziale Beratungsstellen verlagert werden dürften, um eine umfassende Beratung des Rechtsuchenden zu gewährleisten.