[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 16.05.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs – und Präventionshilfe – zur Einführung einer neuen allgemeinen Kronzeugenregelung beschlossen. Diese Strafzumessungsregel sieht vor, dass bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen, die Strafe gemildert oder ganz von Strafe abgesehen werden kann. Im geltenden Strafrecht gibt es nur spezielle „Kronzeugenregelungen“ für bestimmte Delikte, z.B. bei §§ 129, 129a StGB (Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung), bei § 261 StGB (Geldwäsche) und bei § 31 BtMG (Betäubungsmittelstrafrecht). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 16.05.2007.