[BRAK] Der Bundestag hat am 22.03.2007 – aufgrund der Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – BT-Drs. 16/4740 – den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993) unter der Überschrift „Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung“ in Form der BR-Drs. 192/07 angenommen. Die Führungsaufsicht soll Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit geben. Bereits am 19.03.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf des BMJ – Ergänzung der Sicherungsverwahrung statt. Durch diesen Entwurf, der nun im Rahmen der Reform der Führungsaufsicht aufgegangen ist, soll eine Gesetzeslücke bei der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter in Ostdeutschland geschlossen werden, was von der Mehrheit der Sachverständigen begrüßt wurde (Stellungnahmen der Sachverständigen).