[BRAK] Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung abgegeben. Der Verordnungsentwurf sieht Änderungen bei der Berücksichtigung von mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenständen bei der Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung vor. Die BRAK stimmt in ihrer Stellungnahme den meisten Vorschlägen grundsätzlich zu, schlägt jedoch vor, die Nichtberücksichtung von Vermögensgegenständen, die der Schuldner auf Grund von Gebrauchsüberlassungsverträgen nutzt, auf nichtbewegliche Vermögensgüter zu beschränken.