[BRAK] Der Bundestag hat am 28.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – EHUG – (BT-Drs. 16/960) in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2781) beschlossen. Durch diese Neuregelung sollen spätestens bis 01.01.2007 Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden. Für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte zuständig. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen zukünftig nur noch elektronisch eingereicht werden. Allerdings können Übergangsfristen durch Länderverordnungen vorsehen, dass Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Zudem können ab 01.01.2007 unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Durch das EHUG soll die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der 1. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corporate Governance umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat am 13.10.2006 dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) (BT-Drs. 16/960) zugestimmt (BR-Drs. 691/06 (Beschluss)). Dem Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern auf Anrufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 693/1/06) wurde nicht gefolgt. Zuvor hatte der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2781) den Entwurf angenommen (BR-Drs. 693/06). Die Neuregelung sieht vor, dass spätestens bis 01.01.2007 Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden.