[BRAK] Am 27.09.2006 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (BT-Drs. 16/886) statt. Zu diesem Entwurf hatte die BRAK bereits im Juni 2006 (BRAK-Stellungnahme-Nr. 15/2006) Stellung genommen. In dieser Stellungnahme, wie bereits auch in der Stellungnahme zum Referentenentwurf (BRAK-Stellungnahme-Nr. 22/2005) begrüßte die BRAK grundsätzlich den 1. Teil des Gesetzentwurfes, mit dem der Pfändungsschutz bei Selbstständigen im Insolvenzfall vor dem schrankenlosen Zugriff durch Gläubiger geschützt werden soll. Die BRAK kritisierte hingegen die Regelungen im 2. Teil des Gesetzentwurfes, nach denen 1. die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen eingeschränkt werden soll, soweit öffentlich-rechtliche Gläubiger, insbes. Sozialversicherungsträger, betroffen sind und 2. der schwache vorläufige Insolvenzverwalter Masseverbindlichkeiten begründen können soll. Der 1. Teil der Anhörung setzte sich mit dem Pfändungsschutz der Altersvorsorge , der 2. Teil der Anhörung setzte sich mit der Insolvenzanfechtung auseinander. Das Urteil der Sachverständigen zu dem Entwurf war weitgehend einhellig. Lediglich im 2. Teil der Anhörung, in dem die geplante Änderung der Insolvenzanfechtung von allen anderen Sachverständigen vernichtend beurteilt wurde, begrüßte die Vertreterin der bayerischen AOK die geplante Neuregelung.