[BRAK] Die Bundesregierung strebt mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993) eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des bisherigen Rechts an. Die Führungsaufsicht dient der Nachsorge und der Wiedereingliederung entlassener Straftäter. Sie gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit. Dabei ist das vorrangige Ziel der Führungsaufsicht die Verhinderung neuer Straftaten. Der Bundesrat hatte in seiner 822. Sitzung eine Stellungnahme – BR-Drs. 256/06 (Beschluss) – zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 256/06) beschlossen.