Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 29.06.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG (BT-Drs. 16/1780) beschlossen (BR-Drs. 466/06). Dabei sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2022) berücksichtigt worden. Mit dem Gesetz sollen vier EU- Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 07.07.2006 mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 466/1/06) sehen vor, dass kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt werden soll. Lesen Sie auch die Information des Bundestages v. 29.06.2006 und die BMJ-Pressemitteilung v. 29.06.2006.