Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs haben bei ihrer 76. Jahrestagung die

Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft

niedergelegt, in denen es um Fragen des Zugangs zum Recht, die Qualität und Effizienz der Rechtsprechung und die Besonderheiten wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten geht.

Dabei spielt die Digitalisierung eine entscheidende Rolle. Unter anderem soll der elektronische Rechtsverkehr perspektivisch durch eine bundeseinheitliche, cloudbasierte Plattform ersetzt werden, deren Nutzung für professionelle Beteiligte verpflichtend ist. Daneben soll ein bundeseinheitliches Justizportal geschaffen werden, das zunächst als informative zentrale Online-Anlaufstelle für Bürger fungiert.

Zudem sprechen sich die Gerichtspräsidenten für die Einführung eines Online-Verfahrens im niedrigschwelligen Bereich aus, um Massenverfahren besser begegnen zu können. Die Einführung eines automatisierten Vorentscheidungsverfahrens im Sinne eines erweiterten Mahnverfahrens (sog. „Nullte Instanz“) lehnen sie jedoch ab. Weitere Thesen betreffen die Strukturierung und Begrenzung des Parteivortrags, die kollektive Durchführung von Massenverfahren sowie die Erhaltung und Stärkung der Kammern für Handelssachen. Insoweit werden die wesentlichen Eckpunkte des

Justizstandort-Stärkungsgesetzes

begrüßt, mit dem Commercial Courts und Commercial Chambers für große wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet werden sollen.