Mindestlohn steigt zum 01.01.2019 auf 9,19 € pro Stunde

Bereits am 26.06.2018 hatte die Mindestlohnkommission eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen empfohlen. Zum 01.01.2019 sollte die Untergrenze des Stundensatzes von derzeit 8,84 € auf 9,19 € steigen; zum 01.01.2020 sollte der Mindestlohn dann nochmals auf 9,35 € erhöht werden. Diese Empfehlungen hat das Bundeskabinett nunmehr aufgegriffen und am 13.11.2018 eine dementsprechende Verordnung erlassen.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, die neuen Mindestlohnbeträge bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten und bestehende Verträge erforderlichenfalls anzupassen. Für Auszubildende gilt der Mindestlohn weiterhin nicht.