Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat bekannt gegeben, dass die frühere Liste der Zuordnung von beruflichen Fortbildungsprüfungen zu Fachhochschulstudiengängen überarbeitet wurde und nunmehr um die Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ sowie den einschlägigen Fachhochschulstudiengängen ergänzt wurde. Alle Fachhochschulen im Freistaat Bayern wurden mit KMS vom 28.03.2008 Nr. VII.8-5 S 9613-7.1 457 informiert. Die Liste ist inzwischen auch auf den Internetseiten der Staatsministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie für Unterricht und Kultus veröffentlicht.
Die Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ wurde folgenden Fachhochschulstudiengängen als einschlägig zugeordnet:
– Betriebswirtschaft – Sozialwirtschaft
– Betriebswirtschaft und Recht – Sportmanagement
– Europäische Betriebswirtschaft – Training & Coaching
– Internationale Betriebswirtschaft – Versicherungswirtschaft
– Internationales Management – Wirtschaftspsychologie
Vorsorglich hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus darauf hingewiesen, dass von Seiten der Fachhochschulen für bestimmte Studiengänge weitere Zugangsvoraussetzungen bestehen, z.B. eine erfolgreiche Eignungsprüfung oder – insbesondere bei europäisch oder international ausgerichteten Studiengängen – der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache. Diese Anforderungen bleiben von den in den Listen getroffenen Zuordnungen unberührt.