[BRAK] Nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft soll ein Anfechtungsrecht gegen Vaterschaftsanerkennungen, bei denen es allein um staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile geht, eingeführt werden. Nach der geplanten Neuregelung sollen staatliche Behörden Vaterschaftsanerkennungen anfechten können, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung vom 29.08.2006.