Zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wird die Bundesrechtsanwaltskammer bis 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten. Eine Online-Umfrage soll dabei helfen, zu ermitteln, in welchem Umfang Daten über die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer versandt und empfangen werden müssen. Sie wird bis 19.11.2013 verfügbar sein.
Um möglichst genaue Erkenntnisse zu gewinnen, bittet die BRAK um Ihre Mithilfe. Die Online-Umfrage, die bereits mit einem Sonder-Newsletter (Nachrichten aus Berlin) versandt wurde, ist auf ihrer Internetseite eingestellt. Der Link dorthin lautet wie folgt: http://www.brak.de/zur-Rechtspolitik/national/aktuelles/online-umfrage-erv/