Das Staatsministerium hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die bayerische Justiz seit 01.08.2013 flächendeckend an allen Zivil- und Familiengerichten Güterichterverfahren anbietet. Die Parteien eines Zivil- oder Familienrechtsstreits haben damit bayernweit die Möglichkeit, sich von einem speziell ausgebildeten Güterichter zu einer eigenverantworteten und umfassenden Lösung ihres Konflikts verhelfen lassen. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen dadurch nicht.
Weitere Informationen über die Vorteile und den Ablauf des Güterichterverfahrens finden Sie hier:
Faltblatt „Das Gütericherverfahren – Mediation und mehr“
Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz für Verbraucherschutz