In seiner Sitzung vom 16.05.2013 hat der Deutsche Bundestag das von der Bundesregierung initiierte Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem eine moderate Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung an die allgemeine Preissteigerung vor, nachdem es eine solche lineare Gebührenanpassung zuletzt im Jahre 1994 gab. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Er wird in seiner Sitzung am 07.06.2013 hierüber beraten. Nähere Informationen zu diesem Thema können Sie einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) entnehmen.