Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vorstand möchte Sie alle hiermit aufrufen, offensichtlich bestehenden Unmut an der Dauer von Kostenfestsetzungsverfahren bei den bayerischen Zivil- und Strafgerichten (siehe Editorial in RAK-InFORM Nr. 209) zu konkretisieren.
Das Justizministerium hat seine Bereitschaft versichert Abhilfe zu schaffen, vor allem dann, wenn es der Anwaltschaft gelingt, eine sachdienliche Anzahl von Einzelfällen zu liefern, die eine unzumutbare Verfahrensdauer bei Kostenfestsetzungsverfahren dartun. Helfen Sie sich und den anderen Kollegen. Benennen Sie konkrete Verfahren mit Gericht und Aktenzeichen , bei denen es zu Ihrer Meinung nach nicht hinnehmbaren Verzögerungen gekommen ist, getrennt nach:
- Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff ZPO
- Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 464b StPO
- Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 11 RVG sowie
- Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG
Teilen Sie uns, wenn möglich, auch kurz mit, worauf Sie die die Verzögerung zurückführen, wenn Sie sich eine Einschätzung zutrauen. Der Vorstand wäre für jede Benennung sehr dankbar, die bis 15.11.12 bei der Rechtsanwaltskammer eingeht.