Aufgrund einer ungewöhnlich großen Nachfrage war das für den 20.09.2012 angebotene Seminar zur Zwangsvollstreckung innerhalb von 2 Tagen ausgebucht. Wiederholungstermine konnten nunmehr für Mittwoch, den 10. Oktober und Donnerstag den 11. Oktober 2012 (Beginn: 9:00 Uhr c.t.; Ende voraussichtlich 16:00 Uhr) gefunden werden.
Falls Sie für den ersten Termin sich bereits angemeldet und keine Absage erhalten haben aber den Termin tauschen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Geschäftsstelle (Frau Häder 0951/98620-33).
Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die gesetzlichen Änderungen, die vor allem das 8. Buch der ZPO betreffen und überwiegend zum 01.01.2013 in Kraft treten. Es wird in Stichpunkten folgenden Inhalt haben:
– Konkretisierung der Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
– Gütliche Erledigung in jeder Lage des Verfahrens
– Vermögensauskunft ohne Pfändungsversuch
– Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
– erneute Vermögensauskunft binnen 2 Jahren
– Aufenthaltsermittlung auf konkreten Gläubigerantrag
– Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers bei Drittstellen
– verkürzte Haftvollstreckung binnen 2 Jahren
– Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses –zentrales Schuldner- verzeichnis-
– Zentrales Vollstreckungsgericht in den Ländern
– Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
– Führen und Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
– Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnisses; Interneteinsicht
– Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostenrecht
– Übergangsrechtliche Regelungen
Referent ist Dipl. Rpfl. (FH) Uwe Wasserl, Pegnitz. Er ist seit vielen Jahren als hauptamtlicher Dozent an der Bayerischen Justizschule Pegnitz in der Gerichtsvollzieherausbildung tätig.
Die Veranstaltung findet im Bistumshaus St. Otto des Erzbistums Bamberg, Heinrichsdamm 32 in 96047 Bamberg statt; Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe am „P+R Heinrichsdamm“ (Anfahrtsskizze z.B. unter www.maps.google.de).
Für den Fall, dass Sie sich für den 2. oder 3. Termin noch anmelden wollen, verwenden Sie bitte das Rückfaxformular.
Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltung beschränkt ist, werden die Anmeldungen in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Rechtsanwaltskammer berücksichtigt. Anmeldeschluss ist der 04.10.2012. Sollte Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, werden Sie von der Kammer gesondert benachrichtigt. Für den Fall der Überbuchung des Seminars behält sich die Rechtsanwaltskammer vor, diejenigen Anmeldungen bevorzugt zu berücksichtigen, für die der Tagungsbeitrag schon ausgeglichen worden ist. Den Tagungsbeitrag von 50,00 € überweisen Sie bitte unter namentlicher Benennung des Teilnehmers und der jeweiligen Veranstaltung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank, Kto.-Nr. 3709 728 (BLZ 770 200 70). Ein Rücktritt und dementsprechend eine Rückzahlung des Kostenbeitrages ist nach Ablauf der oben angegebenen Anmeldungsfrist nicht mehr möglich.