Finanzielle Hilfe für Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige

Wie bereits berichtet, hat der Freistaat Bayern eine landesweite „Opferhilfe Bayern“ u.a. mit der Zielrichtung eingerichetet, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige in solchen Fällen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Da bislang nur wenige Anträge eingegangen sind, wurde die Antragsfrist bis 1. September 2010 verlängert.Als Ansprechpartner steht Regierungsrat Dr. Martin Kober (Tel: 089/5597-2225; E-Mail: Martin.Kober@stmjv.bayern.de) zur Verfügung. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie ebenfalls dort.