Rechtsanwaltskammer als Einheitlicher Ansprechpartner

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sieht die Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern in allen Mitgliedsstaaten vor. Mithilfe dieser Ansprechpartner soll es Dienstleistungserbringern erleichtert werden, in allen Mitgliedsstaaten Dienstleistungen zu erbringen, ohne mit komplizierten Behördengängen belastet zu werden. Die Dienstleistungserbringer sollen sich an eine einheitliche Stelle wenden können, die als Informationsportal dient und alle Verfahren mit den zuständigen Behörden vermittelt. Für den Bereich der europäischen Anwälte wurden in Bayern die Rechtsanwaltskammern als Einheitliche Ansprechpartner bestimmt.