Finanzielle Einzelhilfe für Opfer von Straftaten und deren enge Angehörigen

Die Bayer. Staatsregierung hat am 21. April 2009 grundsätzlich beschlossen, dass der Freistaat Bayern eine landesweite „Opferhilfe Bayern“ u.a. mit der Zielrichtung einrichtet, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörigen in solchen Fällen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. In geeigneten Fällen können Anträge auf Gewährung finanzieller Opferhilfe ab sofort beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestellt werden. Anträge sollten bis 15. Juni 2010 eingehen.  Als Ansprechpartner steht Regierungsrat Dr. Martin Kober (Tel: 089/5597-2225; E-Mail: Martin.Kober@stmjv.bayern.de) zur Verfügung. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie ebenfalls dort.