[BRAK] Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.09.2009 die Verfassungsbeschwerde einer Vertragsärztin zur Entscheidung angenommen und ihr stattgegeben (1 BvR 1304/09). Die Untätigkeit des Sozialgerichts in diesem Verfahren verletze die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Nach Abwägung der konkreten Umstände des vorliegenden Verfahrens sei es verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar, dass über den Abschluss des im April 2000 eingeleiteten erstinstanzlichen Verfahrens nach inzwischen über neun Jahren noch keine Klarheit bestehe. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung v. 08.10.2009.