Berufsrechtsreform

minlogo ibrak[BRAK] Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften v. 30.07.2009 wurde am 04.08.2009 verkündet (BGBl. I 2009, S. 2449ff.). Damit sind die Änderung der VwGO, die Änderung der FGO, die Änderung des GKG, die Änderung des § 14 Abs. 6 Satz 1 KostO, die Änderung des JVEG, die Änderung des RVG, die Änderung des FGG-Reformgesetzes sowie die Änderung des § 140 GVG am 05.08.2009 in Kraft getreten. § 32 Satz 2 im Artikel 1 Nr. 13, also die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des VwVfG abzuwickeln, sowie die Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes treten am 28.12.2009 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz wie geplant zum 01.09.2009 in Kraft.

Kern der gesetzlichen Neuregelung ist die Errichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK zur Vermittlung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 15.000 Euro zwischen Rechtsanwälten und Mandanten, die Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen, die Erhöhung der Zahl der zu führenden Fachanwaltschaften von zwei auf drei und die Neuregelung der Folgen der Anrechnung einer Gebühr auf eine nachfolgende Gebühr im RVG.