Online-Mahnverfahren

BRAK Logo[BRAK] Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren wird bereits in allen Bundesländern angeboten. Derzeit ist die Antragstellung in Papierform weiterhin uneingeschränkt möglich. Ab dem 01.12.2008 ist jedoch für Rechtsanwälte die Antragstellung in maschinell lesbarer Form verpflichtend (§ 690 Abs. 3 ZPO n. F.). Ein Mahnantrag in maschinell lesbarer Form kann entweder auf einem Datenträger, in Papierform mit aufgedrucktem Barcode oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur gestellt werden. Bei häufiger Antragstellung empfiehlt sich die Nutzung des EGVP (gegebenenfalls in Verbindung mit einer geeigneten Fachsoftware). Notwendig sind hierfür an Hard- und Software: Der EGVP-Client, der unter www.egvp.de erhältlich ist, ein Internetzugang, ein Kartenlesegerät und eine Signaturkarte für die qualifizierte elektronische Signatur.

Der Mahnantrag für die deutschen Mahngerichte wird unter www.online-mahnantrag.de angeboten. Weiterführende Informationen zum Online- Mahnverfahren finden Sie hier. Eine Liste geeigneter Kartenlesegeräte für die qualifizierte elektronische Signatur findet sich auf den Seiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de). Die Anschaffung einer besonderen Mahnsoftware neben dem EGVP ist für das elektronische Mahnverfahren nicht zwingend. Bei häufiger Nutzung des Mahnverfahrens kann sie aber zu einer Effizienzsteigerung führen. Die BRAK kann jedoch leider keine Empfehlungen für einzelne geeignete Produkte aussprechen.

Das Justizministerium Baden-Württemberg wies mit Schreiben v. 21.07.2008 darauf hin, dass für technische Fragen die für die zentrale Pflege des gerichtlichen Mahnverfahrens bundesweit zuständige DV-Stelle des OLG Stuttgart (07 11 / 2 12-33 35 oder -33 36, postfachmahn@olgstuttgart-dv.justiz.bwl.de) zur Verfügung steht und dass weitere Informationen auch über das Internetportal der zentralen Mahngerichte unter www.mahngericht.de angeboten werden.